Auf Basis Ihrer Handelsrechnung erstellen wir für Sie die Einfuhranmeldung der Ware bei den Dienststellen des Bundesamtes für Zoll in Basel (Grenze Frankreich/Schweiz und Deutschland/Schweiz). Zollabfertigungen an anderen Zoll-Büros sind ebenfalls möglich.
Nach dieser Erklärung erhalten Sie entweder ein Dokument zur Begründung Ihrer Einfuhr auf Bundesebene oder Sie können es direkt herunterladen, wenn Sie über ein Zollkonto (ZAZ) verfügen.
Anhand einer Handelsrechnung und der Kopie des Fahrzeugscheins können wir Ihre Fahrzeuge mit dem entsprechenden Formular in die Schweiz einführen.
Die Einfuhr von Arzneimitteln, die einer Einfuhrgenehmigung unterliegen oder nicht, kann problemlos mit der Handelsrechnung für die Ware und den Originalgenehmigungen durchgeführt werden. Die Bewilligungen sind vorab bei der zuständigen Verwaltung in der Schweiz zu beantragen: Swissmedic.
Die Einfuhr frischer oder nicht frischer Lebensmittel kann auf der Grundlage der Handelsrechnung und etwaiger Einfuhrgenehmigungen oder Zollkontingente erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BLW.
Da es sich bei der Einfuhr von Alkohol um eine empfindliche Ware handelt, für die Steuervorteile gelten, ist diese eng geregelt, und es ist eine ordnungsgemäße Handelsrechnung erforderlich. Die Einhaltung der Kontingente ist ebenfalls einzuhalten.
Tabak und Tabakerzeugnisse (Zigaretten, Zigarren,...) gehören zu den Waren, die verstärkten Kontrollen unterliegen. Eine detaillierte Handelsrechnung ist erforderlich, um diese Art von Import durchzuführen.
Die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen,...) und Nutztieren (Kühe, Pferde,...) unter Einhaltung der geltenden Gesundheits- und Veterinärvorschriften.
Kontaktieren Sie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, BLV)
Die Einfuhr von Pflanzen in die Schweiz unterliegt besonderen Beschränkungen, für diese Art der Einfuhr sind eine Handelsrechnung und Genehmigungen erforderlich.
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf.
Da die Rechtsvorschriften über Feuerwaffen, Kriegswaffen und Sammlerwaffen restriktiv sind, sind neben der Handelsrechnung eine oder mehrere Genehmigungen erforderlich. Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Bundesamt für Polizei (FEDPOL) auf.
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