Auf der Grundlage Ihrer Handelsrechnung erstellen wir für Sie alle Arten von Einfuhranmeldungen der Waren bei den französischen Zollbehörden die Büros von Saint-Louis Autobahn (Grenze Schweiz/Frankreich) und Basel/Mulhouse Flughafen. Zollabfertigungen an anderen Büros sind ebenfalls möglich.
Nach dieser Erklärung erhalten Sie entweder ein Dokument, das Ihre Einfuhr auf Gemeinschaftsebene begründet.
Die Einfuhr von Arzneimitteln, die einer Einfuhrgenehmigung unterliegen oder nicht, kann problemlos mit der Handelsrechnung für die Ware und den Originalgenehmigungen durchgeführt werden, die abgestempelt und unterzeichnet wurden. Die Genehmigungen sind vorher bei der zuständigen Verwaltung in Frankreich zu beantragen: ANSM (FR-Nationale Agentur für Arzneimittel- und Gesundheitssicherheit).
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